Aktuelles

Gemeinnützigkeit

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Nun ist er da: Nach gefühlter Ewigkeit kam mit Schreiben vom 1. August 2014 der ersehnte Bescheid. Die Gemeinnützigkeit des Vereins wurde anerkannt. Darin heißt es:

Die Satzung der Körperschaft „Kölner Bierhistoriker e.V.“ in der Fassung vom 03.07.2014 erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO.

Konkret bedeutet das, dass der Verein z.B. steuerbegünstigende Spendenquittungen für Unterstützungsleistungen ausfüllen kann.

Selbstverständlich ist die Gewährung einer solchen Steuerbegünstigung jedoch an bestimmte Zwecke, denen sich der Verein verpflichtet fühlt, gebunden, die in dem Bescheid ebenfalls aufgelistet werden

  • Förderung von Wissenschaft und Forschung, Förderung von Kunst und Kultur
  • Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe
  • Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde

Darüber hinaus ist der Verein auch berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszufüllen.

So hat die lange Zeit des Wartens doch noch süße Früchte gebracht …